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K2 Doppelstehlfalzklemme CF:x

Doppelstehlfalzklemme CF:x SingleRail: Ideal für Doppelstehfalz-Dächer. Aluminium & Edelstahl. Produktnr. 2003024. Sicher & stabil.

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K2 Doppelstehlfalzklemme CF:x


Die Doppelstehlfalzklemme CF:x SingleRail ist eine speziell entwickelte Blechfalzklemme zur Montage der SingleRail auf Doppelstehfalz-Dächern. Sie eignet sich hervorragend für Dächer aus Materialien wie Titanzink, Aluminium, Edelstahl und verzinktem Stahl. Diese Klemme bietet eine sichere und zuverlässige Befestigungslösung, die die Integrität des Daches nicht beeinträchtigt.

Material:

  • Klemme: Aluminium
  • Schrauben: Edelstahl A2

Anwendungsbereiche und Eigenschaften:

  • Anwendungsbereiche: Schrägdach
  • Blechfalztyp: Doppelstehfalz
  • Montagesysteme: K2 SingleRail System
  • Öffnungsweite: 7 mm
  • Komponententyp: Blechfalzklemmen
  • Werkstoff: Aluminium und Edelstahl

Die Doppelstehlfalzklemme CF:x SingleRail ist eine ideale Wahl für die Montage von Photovoltaik-Systemen auf Dächern mit Doppelstehfalz. Sie bietet eine einfache Installation, hohe Stabilität und ist aus Materialien gefertigt, die Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Witterungseinflüssen garantieren.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Doppelstehlfalzklemme CF:x
Varianten-ID 14530361
Art.-ID 8855011
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 140 g
Produktgewicht 140 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.