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Stäubli Abzweigbuchse MC4-Evo 2

Der weltweit erste zweifach zertifizierte DC 1500 V Abzweigsteckverbinder: Plug-and-Play“: kein Crimp- oder Drehmomentwerkzeug erforderlich. Vielseitig und kompakt. Kompatibel mit original MC4- und MC4-Evo 2 Steckverbindern. Zugelassen für DC 1500 V gemäß IEC62852 und UL6703. Beständig gegen Salzsprühnebel. Bewährte, langzeitstabile MULTILAMTechnologie, dadurch konstant geringe Verlustleistung über die gesamte Lebensdauer der Steckverbinder

9,10 EUR *
Inhalt 1 Stück

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Stäubli Abzweigbuchse MC4-Evo 2


Der weltweit erste zweifach zertifizierte DC 1500 V Abzweigsteckverbinder:
• „Plug-and-Play“: kein Crimp- oder Drehmomentwerkzeug erforderlich
• Vielseitig und kompakt
• Kompatibel mit original MC4- und MC4-Evo 2 Steckverbindern
• Zugelassen für DC 1500 V gemäß IEC62852 und UL6703
• Beständig gegen Salzsprühnebel
• Bewährte, langzeitstabile MULTILAMTechnologie, dadurch konstant geringe Verlustleistung über die gesamte Lebensdauer der Steckverbinder

Abzweigbuchse MC4-Evo 2

Zustand Neu
Hersteller STÄUBLI
Modell Abzweigbuchse MC4-Evo 2
Varianten-ID 14530534
Art.-ID 8855949
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 21 g
Produktgewicht 21 g
Maße (LxBxH) 55×null×43mm

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.