PV Kabel
Die optimale Verbindung für Ihre Solaranlage
Willkommen in unserer Kategorie für Photovoltaik-Kabel und MC4-Stecker. Hier finden Sie die optimale Lösung zur Verbindung Ihrer Solarmodule und Wechselrichter, die eine hohe Effizienz und eine lange Lebensdauer Ihrer Solaranlage garantieren.
Hochleistungs-Photovoltaik-Kabel für Ihre Solaranlage
Unsere Photovoltaik-Kabel sind speziell für die Anforderungen von Solaranlagen ausgelegt. Sie gewährleisten eine sichere und effiziente Übertragung von Solarstrom, sind wetterbeständig und langlebig, sodass Sie die maximale Leistung aus Ihrer Anlage herausholen können.
MC4-Stecker für eine sichere und zuverlässige Verbindung
Unsere MC4-Stecker bieten eine sichere und zuverlässige Verbindung für Ihre Solarmodule und Wechselrichter. Sie sind einfach zu installieren und bieten eine stabile und langlebige Lösung für die Stromübertragung in Ihrer Solaranlage.
Photovoltaik-Kabel und MC4-Stecker von Top-Marken
Wir bieten eine breite Palette von Photovoltaik-Kabeln und MC4-Steckern von führenden Marken in der Solarenergiebranche an. Jedes Produkt in unserem Sortiment wurde sorgfältig ausgewählt, um höchste Qualität und Langlebigkeit zu gewährleisten.
Sichern Sie die Effizienz Ihrer Solaranlage mit unseren Photovoltaik-Kabeln und MC4-Steckern!
Erleichtern Sie Ihre Solarinstallation mit unseren hochwertigen Photovoltaik-Kabeln und MC4-Steckern. Durchstöbern Sie unsere Auswahl und finden Sie die Produkte, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Optimieren Sie Ihre Solarinstallation noch heute mit unseren Produkten!
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UVP 46,75 EUR29,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - APSystems Schuko Kabel 5m für EZ1-M
UVP 58,50 EURab 36,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - Artikelpaket[SET] Athilex Solarkabel rot Meterware 4-6 mm²
UVP 8,75 EURab 7,50 EUR *1 Meter | 7,50 EUR / Meter* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - Artikelpaket[SET] Athilex Solarkabel schwarz Meterware 4-6 mm²
UVP 8,75 EURab 6,30 EUR *1 Meter | 6,30 EUR / Meter* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - Growatt Schuko Kabel 5m für NEO 800M-X
UVP 58,50 EURab 15,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - Kupplungsbuchse MC4 II 4,0-6,0 mm², Kabel-Ø 5,9 bis 8,8 mmab 2,30 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
- Stäubli Kabelkonfektion In-Line Y-Splitter 2x Buchse 1x Steckerab 18,10 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
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- Stäubli Kupplungsbuchse MC4 10mm Kabel-Ø 5,9-8,8 mmab 3,90 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
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- Stäubli Kupplungsbuchse MC4-Evo 2 II 10 mm², Kabel-Ø 6,4 bis 8,4 mmab 4,30 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
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Der Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos" fördert den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Das Ziel dieser Förderung ist es, dass die Antragsteller ihre Elektroautos mit selbst erzeugtem, umweltfreundlichem Solarstrom aufladen können.
Die geförderten Maßnahmen umfassen:
- Den Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW).
- Den Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp).
- Den Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh).
- Den Einbau und Anschluss der gesamten Anlage, einschließlich aller Installationsarbeiten.
- Die Installation eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Gesamtanlage.
Ab September 2023 wird eine Liste der geförderten Ladestationen auf der Website der KfW veröffentlicht.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Antragsteller müssen alle Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) fabrikneu erwerben.
- Die Antragsteller dürfen bis zum Zeitpunkt der Antragstellung keine dieser Komponenten bereits bestellt haben.
- Die Antragsteller müssen im Besitz eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug) sein, das auf sie oder eine in ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist, oder sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt.
- Das Wohngebäude, in dem die Anlage installiert werden soll, muss bereits bestehen, und die Antragsteller müssen darin wohnen.
Die Förderung ist nicht möglich für:
- Neubauten vor dem Einzug.
- Ausschließlich vermietete Objekte.
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen.
- Eigentumswohnungen.
- Die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die im Besitz eines Wohngebäudes sind und dieses selbst bewohnen. Zusätzlich müssen sie ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus verschiedenen Teilbeträgen zusammen:
- Für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal.
- Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro.
- Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro.
Der maximale Zuschuss beträgt 10.200 Euro pro Vorhaben und wird direkt auf das Konto der Antragsteller ausgezahlt.
Nein, die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
- Die Antragsteller müssen den Zuschuss im Kundenportal "Meine KfW" beantragen, das ab dem 26.09.2023 zur Verfügung steht.
- Nach Erhalt der Zusage können die Antragsteller die Komponenten bestellen und die Installation beauftragen.
- Ab März 2024 müssen die Antragsteller Nachweise erbringen, einschließlich der Identitätsprüfung und Informationen zur installierten Anlage. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das Konto der Antragsteller.
Die vollständigen Informationen, einschließlich des Merkblatts "Solarstrom für Elektroautos", sind auf der Website der KfW verfügbar.
Der Antrag kann ab dem 26.09.2023 online im Kundenportal "Meine KfW" gestellt werden.
Nein, nur private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden sind antragsberechtigt.
Für die Antragstellung benötigen die Antragsteller einen Kostenvoranschlag ihres Fachunternehmens und Unterlagen zu De-minimis-Beihilfen, sofern sie solche in den letzten zwei Kalenderjahren erhalten haben.
Nein, die Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.