Speicher-Wechselrichter Sets
Speicher-Wechselrichter-Sets – Maximale Energieeffizienz für Ihr Zuhause
Entdecken Sie unsere hochwertigen Speicher-Wechselrichter-Sets, die Ihnen helfen, Ihre Solarenergie optimal zu nutzen und Ihre Unabhängigkeit vom Stromnetz zu steigern. Diese All-in-One-Lösungen kombinieren leistungsstarke Wechselrichter mit modernen Batteriespeichersystemen, sodass Sie überschüssige Energie speichern und bei Bedarf abrufen können – für eine nachhaltige und kosteneffiziente Energieversorgung.
Wir bieten Produkte von führenden Herstellern wie Growatt, Huawei, Sungrow, EcoFlow und vielen weiteren. Diese Marken stehen für fortschrittliche Technologie, hohe Zuverlässigkeit und einfache Integration in bestehende Solaranlagen. Egal, ob Sie Ihr Eigenheim energieautark machen oder den Eigenverbrauch Ihres Solarstroms maximieren möchten, unsere Sets sind die ideale Lösung.
Vorteile unserer Speicher-Wechselrichter-Sets:
- Effiziente Energienutzung: Speichern Sie überschüssige Solarenergie und nutzen Sie sie genau dann, wenn Sie sie brauchen – auch bei Nacht oder an bewölkten Tagen.
- Einfache Installation: Unsere Sets sind vorkonfiguriert und für eine schnelle und unkomplizierte Installation ausgelegt.
- Zukunftssichere Technologie: Mit Produkten von Marktführern wie Growatt, Huawei und EcoFlow erhalten Sie modernste Technologien, die mit Ihrem System wachsen können.
- Hohe Zuverlässigkeit: Dank der bewährten Qualität unserer Hersteller können Sie sich auf eine langanhaltende Leistung und Zuverlässigkeit verlassen.
Starten Sie jetzt in eine energieunabhängige Zukunft und finden Sie das passende Speicher-Wechselrichter-Set für Ihr Zuhause!
- Artikelpaket[SET] Growatt SPH10000TL3-BH-UP 10kW Hybrid Wechselrichter mit 10.2kWh Solarspeicher-Set
UVP 6.000,00 EUR4.000,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - Artikelpaket[SET] Growatt SPH10000TL3-BH-UP 10kW Hybrid Wechselrichter mit 12.8kWh Solarspeicher-Set
UVP 6.000,00 EURab 4.500,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - Artikelpaket[SET] Growatt SPH10000TL3-BH-UP 10kW Hybrid Wechselrichter mit 15.36kWh Solarspeicher-Set
UVP 6.000,00 EURab 5.000,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - Artikelpaket[SET] Growatt SPH10000TL3-BH-UP 10kW Hybrid Wechselrichter mit 17.9kWh Solarspeicher-Set
UVP 8.000,00 EURab 5.600,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - Artikelpaket[SET] Growatt SPH10000TL3-BH-UP 10kW Hybrid Wechselrichter mit 20,48kWh Solarspeicher-Set
UVP 10.000,00 EURab 6.200,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten - Artikelpaket[SET] Growatt SPH10000TL3-BH-UP 10kW Hybrid Wechselrichter mit 7.68kWh Solarspeicher-Set
UVP 6.000,00 EURab 3.500,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
Der Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos" fördert den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Das Ziel dieser Förderung ist es, dass die Antragsteller ihre Elektroautos mit selbst erzeugtem, umweltfreundlichem Solarstrom aufladen können.
Die geförderten Maßnahmen umfassen:
- Den Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW).
- Den Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp).
- Den Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh).
- Den Einbau und Anschluss der gesamten Anlage, einschließlich aller Installationsarbeiten.
- Die Installation eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Gesamtanlage.
Ab September 2023 wird eine Liste der geförderten Ladestationen auf der Website der KfW veröffentlicht.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Antragsteller müssen alle Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) fabrikneu erwerben.
- Die Antragsteller dürfen bis zum Zeitpunkt der Antragstellung keine dieser Komponenten bereits bestellt haben.
- Die Antragsteller müssen im Besitz eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug) sein, das auf sie oder eine in ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist, oder sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt.
- Das Wohngebäude, in dem die Anlage installiert werden soll, muss bereits bestehen, und die Antragsteller müssen darin wohnen.
Die Förderung ist nicht möglich für:
- Neubauten vor dem Einzug.
- Ausschließlich vermietete Objekte.
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen.
- Eigentumswohnungen.
- Die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die im Besitz eines Wohngebäudes sind und dieses selbst bewohnen. Zusätzlich müssen sie ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus verschiedenen Teilbeträgen zusammen:
- Für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal.
- Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro.
- Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro.
Der maximale Zuschuss beträgt 10.200 Euro pro Vorhaben und wird direkt auf das Konto der Antragsteller ausgezahlt.
Nein, die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
- Die Antragsteller müssen den Zuschuss im Kundenportal "Meine KfW" beantragen, das ab dem 26.09.2023 zur Verfügung steht.
- Nach Erhalt der Zusage können die Antragsteller die Komponenten bestellen und die Installation beauftragen.
- Ab März 2024 müssen die Antragsteller Nachweise erbringen, einschließlich der Identitätsprüfung und Informationen zur installierten Anlage. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das Konto der Antragsteller.
Die vollständigen Informationen, einschließlich des Merkblatts "Solarstrom für Elektroautos", sind auf der Website der KfW verfügbar.
Der Antrag kann ab dem 26.09.2023 online im Kundenportal "Meine KfW" gestellt werden.
Nein, nur private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden sind antragsberechtigt.
Für die Antragstellung benötigen die Antragsteller einen Kostenvoranschlag ihres Fachunternehmens und Unterlagen zu De-minimis-Beihilfen, sofern sie solche in den letzten zwei Kalenderjahren erhalten haben.
Nein, die Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.