Speicher für PV-Anlagen
Solarspeicherlösungen
Effiziente Speicherung von Sonnenenergie mit Photovoltaik-Systemen.
Ein Photovoltaik-System versetzt Sie in die Lage, weitestgehend autark vom öffentlichen Stromnetz zu agieren, indem Sie Sonnenenergie nutzen. Durch den Einsatz eines Speichers können Sie produzierte Energie für späteren Gebrauch aufbewahren. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihren Energieverbrauch zu optimieren und sicherzustellen, dass Sie auch tagsüber genügend Energie zur Verfügung haben. Ein Speichersystem erhöht den Wert Ihrer Anlage und steigert die Effizienz ihrer Nutzung.
Benefits von Speichersystemen in Photovoltaikanlagen
Speicherlösungen für PV-Anlagen, auch bekannt als Solarakkumulatoren oder Solarbatterien, sind speziell für die Kombination mit Photovoltaikanlagen entwickelt worden. Sie finden besonders in autarken Systemen Anwendung, um die produzierte Energie zu speichern. Ebenso fungieren sie als Puffer für Systeme mit hohem Energiebedarf. Die gespeicherte Energie ist nicht nur bei fehlender Sonneneinstrahlung nutzbar, sondern reduziert auch den Bezug aus dem Stromnetz. Oft wird der überschüssige Strom ins Netz eingespeist und vergütet, was zu Einnahmen führt.
Installation von Solarpanels und Speichersystemen
Die Investition in qualitativ hochwertige Speicherlösungen lohnt sich sowohl für neue als auch für bestehende PV-Anlagen. Sie steigert den Nutzen Ihrer Anlage und amortisiert sich rasch. Zusammen mit Ihrer PV-Anlage kann so das gesamte Haus mit Energie versorgt werden. Zudem generieren Sie Einkünfte, indem Sie überschüssige Energie zu Spitzenpreisen ins Netz einspeisen. Bei der Planung einer PV-Anlage ist die Wahl des Standorts entscheidend, wobei Größe, Ausrichtung, Neigung und Orientierung berücksichtigt werden müssen. Die richtige Installation kann die Energieproduktion maximieren, weshalb Speichersysteme für Ein- sowie Mehrfamilienhäuser geeignet sind.
Batterien und Akkus - Varianten der Energiezwischenspeicherung
Bleiakkumulatoren, eine traditionelle Form der Speichertechnologie, setzen auf eine chemische Reaktion zwischen zwei Elektroden und einem flüssigen Elektrolyten. Während des Ladevorgangs wandern Elektronen und Protonen zwischen den Elektroden, wodurch Energie gespeichert wird. Nach vollständiger Ladung kann die Batterie diese Energie wieder abgeben.
Lithium-Ionen-Batterien - die bevorzugte Wahl für wiederaufladbare Speicher
Lithium-Ionen-Batterien bieten aufgrund ihres optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses viele Vorteile, darunter eine lange Lebensdauer von bis zu zwanzig Jahren und eine hohe Zyklenfestigkeit. Sie zeichnen sich durch Tiefentladeschutz, flexible Teilladungen ohne Memory-Effekt, schnelle Aufladefähigkeit und einen leisen Betrieb aus. Lithium-Eisen-Phosphat-Batterien sind ebenfalls beliebt wegen ihres guten Preises, ihrer Robustheit und ihres hohen Sicherheitsniveaus.
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Der Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos" fördert den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Das Ziel dieser Förderung ist es, dass die Antragsteller ihre Elektroautos mit selbst erzeugtem, umweltfreundlichem Solarstrom aufladen können.
Die geförderten Maßnahmen umfassen:
- Den Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW).
- Den Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp).
- Den Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh).
- Den Einbau und Anschluss der gesamten Anlage, einschließlich aller Installationsarbeiten.
- Die Installation eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Gesamtanlage.
Ab September 2023 wird eine Liste der geförderten Ladestationen auf der Website der KfW veröffentlicht.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Antragsteller müssen alle Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) fabrikneu erwerben.
- Die Antragsteller dürfen bis zum Zeitpunkt der Antragstellung keine dieser Komponenten bereits bestellt haben.
- Die Antragsteller müssen im Besitz eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug) sein, das auf sie oder eine in ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist, oder sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt.
- Das Wohngebäude, in dem die Anlage installiert werden soll, muss bereits bestehen, und die Antragsteller müssen darin wohnen.
Die Förderung ist nicht möglich für:
- Neubauten vor dem Einzug.
- Ausschließlich vermietete Objekte.
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen.
- Eigentumswohnungen.
- Die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die im Besitz eines Wohngebäudes sind und dieses selbst bewohnen. Zusätzlich müssen sie ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus verschiedenen Teilbeträgen zusammen:
- Für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal.
- Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro.
- Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro.
Der maximale Zuschuss beträgt 10.200 Euro pro Vorhaben und wird direkt auf das Konto der Antragsteller ausgezahlt.
Nein, die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
- Die Antragsteller müssen den Zuschuss im Kundenportal "Meine KfW" beantragen, das ab dem 26.09.2023 zur Verfügung steht.
- Nach Erhalt der Zusage können die Antragsteller die Komponenten bestellen und die Installation beauftragen.
- Ab März 2024 müssen die Antragsteller Nachweise erbringen, einschließlich der Identitätsprüfung und Informationen zur installierten Anlage. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das Konto der Antragsteller.
Die vollständigen Informationen, einschließlich des Merkblatts "Solarstrom für Elektroautos", sind auf der Website der KfW verfügbar.
Der Antrag kann ab dem 26.09.2023 online im Kundenportal "Meine KfW" gestellt werden.
Nein, nur private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden sind antragsberechtigt.
Für die Antragstellung benötigen die Antragsteller einen Kostenvoranschlag ihres Fachunternehmens und Unterlagen zu De-minimis-Beihilfen, sofern sie solche in den letzten zwei Kalenderjahren erhalten haben.
Nein, die Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.