Konfektionierte Leitung 300 cm
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Konfektionierte Leitung 300 cm
PV-Verlängerungskabel mit Stäubli MC4 Steckersystem
Kabeltyp
- H1Z2Z2-K, 4 mm²
Steckertyp
- MC4
Nennstrom
- 30 A
Nennspannung
- 1500 V (DC)
Das Stäubli MC4 Verlängerungskabel ermöglicht die flexible und wettergeschützte Platzierung von Wechselrichter und Solarmodulen. Es besteht aus einem verzinnten Kupferleiter und einem wetterfesten MC4-Steckersystem. Das Kabel ist UV- und witterungsbeständig, was maximale Flexibilität und Langlebigkeit des Solarsystems gewährleistet.
Materialien
Kabelmaterial
XLPE (Aderisolierung & Außenmantel)
Gehäusematerial
PPE (Polyphenylenether)
Kontaktmaterial
Kupfer, verzinnt
Vorteile
Hitzebeständigkeit
Hervorragende mechanische Eigenschaften bei hohen Temperaturen.
UV-Beständigkeit
Beständig gegen UV-Strahlung und Feuchtigkeit.
Korrosionsschutz
Verzinnung schützt vor chemischen Einflüssen und erhöht die Duktilität.
Flexibilität und Zuverlässigkeit
Dieses Verlängerungskabel ist ideal für die flexible und effiziente Platzierung von Solarkomponenten und gewährleistet eine lange Lebensdauer des Systems.
Zustand | Neu |
Hersteller | STÄUBLI |
Modell | Konfektionierte Leitung 300cm |
Varianten-ID | 14530857 |
Art.-ID | 457538808 |
Inhalt | 1 Stück |
Verpackungsgewicht | 12 g |
Produktgewicht | 12 g |
Maße (LxBxH) | 59×19×19mm |
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Solarmodule Paletten
0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022
Artikel 16
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf
Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.