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K2 EndCap für SingleRail 36

EndCap für SingleRail 36: Perfekter Abschluss für K2 Schienen. Passend für SingleRail & CrossRail 36. Produktnr. 1004767. Beständig & langlebig.

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K2 EndCap für SingleRail 36


Der K2 EndCap wurde speziell entwickelt, um die K2 SingleRail 36, SingleRail 36 light und CrossRail 36 sauber und sicher abzuschließen. Dieses Zubehörteil sorgt für einen professionellen Abschluss der Schienen und schützt gleichzeitig vor äußeren Einflüssen. Hergestellt aus glasfaserverstärktem Polyamid, bietet der EndCap eine hohe Beständigkeit und Langlebigkeit.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Flachdach und Schrägdach
  • Montagesysteme: K2 SingleRail System und K2 TiltUp Vento System
  • Komponententyp: Zubehör
  • Werkstoff: Glasfaserverstärktes Polyamid

Der EndCap für SingleRail 36 ist die perfekte Ergänzung für alle, die ihre K2 Schienensysteme professionell abschließen und schützen möchten.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 EndCap SingleRail 36
Varianten-ID K2-1004767
Art.-ID 8854889
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 10 g
Produktgewicht 10 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.