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K2 Kabelbinder mit Aufsteckmöglichkeit

K2 Kabelbinder 200x4,6mm: Für Outdoor-Solarkabel-Montage. Kompatibel mit vielen K2 Systemen. Produktnr. 2002870. Robust & vielseitig einsetzbar.

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K2 Kabelbinder mit Aufsteckmöglichkeit


Der K2 Kabelbinder mit Aufsteckmöglichkeit wurde speziell für die Outdoor-Montage von Solarkabeln entwickelt. Mit den Maßen 200x4,6 mm bietet er eine optimale Größe, um Kabel sicher und ordentlich zu befestigen. Dieser Kabelbinder ist besonders nützlich für Installationen auf Flach- und Schrägdächern und ist mit einer Vielzahl von K2 Montagesystemen kompatibel. Hergestellt aus robustem Polyamid, gewährleistet er Langlebigkeit und Zuverlässigkeit bei jeder Anwendung.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Flachdach und Schrägdach
  • Montagesysteme: K2 BasicRail System, K2 Dome 6 System, K2 Dome Zero System, K2 InsertionRail System, K2 MiniRail System, K2 MultiRail System, K2 SingleRail System, K2 SolidRail System, K2 TiltUp Vento System
  • Komponententyp: Zubehör
  • Werkstoff: Polyamid

Der K2 Kabelbinder mit Aufsteckmöglichkeit ist die ideale Lösung für alle, die eine zuverlässige Befestigung ihrer Solarkabel im Außenbereich suchen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Kabelbinder
Varianten-ID 2002870
Art.-ID 8854996
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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.