K2 Dachhaken CrossHook 3S Long
K2 Dachhaken SingleHook 3S Long: Flexibel mit 3-facher Höheneinstellung. Ideal für PV-Montage. Produktnr. 2004222. Robust aus Alu & Edelstahl.
* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
K2 Dachhaken CrossHook 3S Long
Der K2 Dachhaken SingleHook 3S Long ist ein hochwertiger Dachhaken, der speziell für die Montage von Photovoltaik-Systemen auf Schrägdächern entwickelt wurde. Mit seiner 3-fachen Höheneinstellung in der Grundplatte (40, 47, 54 mm) und einem langen Ausleger bietet er eine flexible und sichere Befestigungslösung. Dieser Dachhaken ist für Sparren ab 48 mm geeignet, wobei auch eine Montage auf schmaleren Sparren ab 36 mm mit einer Holzbauschraube M6 möglich ist.
Ausgestattet mit einem vormontierten Climber 36/50 und einer Zylinderkopfschraube, ist dieser Dachhaken für die Befestigung der K2 SingleRail und CrossRail Montageschienen konzipiert. Sein Material, eine Kombination aus Aluminium EN AW-6063 T66 und Edelstahl A2-70, gewährleistet Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse.
Technische Details und Anwendungsbereiche:
- Anwendungsbereiche: Schrägdach
- Inkl. Zubehör für Schienenmontage: Ja
- Montagesysteme: K2 SingleRail System
- Verstellbar: Ja
- Komponententyp: Dachhaken
- Werkstoff: Aluminium EN AW-6063 T66, Edelstahl A2-70
Der K2 Dachhaken SingleHook 3S Long ist die ideale Wahl für alle, die eine zuverlässige und anpassungsfähige Montagelösung für ihre Solarmodule suchen. Seine robuste Konstruktion und die Möglichkeit zur Höhenanpassung machen ihn zu einem vielseitigen Werkzeug für die Installation von PV-Anlagen.
Zustand | Neu |
Hersteller | K2-SYSTEMS |
Modell | K2 Dachhaken CrossHook 3S Long |
Varianten-ID | 14530382 |
Art.-ID | 8856109 |
Inhalt | 1 Stück |
Verpackungsgewicht | 580 g |
Produktgewicht | 580 g |
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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022
Artikel 16
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf
Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.