K2 Dome 6.15 SD
K2 Dome 6.15 SD: Vorderes Modultragelement, 15° Aufständerung, Aluminium EN AW 6063 T66. Für Flach-/Schrägdach. Produktnr. 2004175. Stabil & effizient.
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K2 Dome 6.15 SD
Das K2 Dome 6.15 SD ist das vordere Modultragelement für das Dome 6.15 System und ermöglicht eine stabile, präzise Aufständerung von Photovoltaikmodulen auf Flach- und Schrägdächern. Mit einem Aufständerungswinkel von 15° sorgt es für eine optimale Neigung der Module, um den Energieertrag zu maximieren.
Material und Konstruktion:
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium EN AW 6063 T66, bietet das Dome 6.15 SD eine hohe Stabilität, Korrosionsbeständigkeit und eine lange Lebensdauer – selbst bei anspruchsvollen Wetterbedingungen. Es fügt sich perfekt in die K2 Dome 6 Systemreihe ein und gewährleistet eine einfache und sichere Montage.
Technische Spezifikationen:
Anwendungsbereiche: Flachdach, Schrägdach
Aufständerungswinkel: 15°
Komponententyp: Aufständerung
Werkstoff: Aluminium EN AW 6063 T66
Eigenschaften und Vorteile:
Das Dome 6.15 SD bietet eine zuverlässige Lösung, um Photovoltaikmodule effizient und sicher aufzurichten. Durch die präzise gefertigte Aluminiumkonstruktion ist es leicht, stabil und besonders montagefreundlich. Der 15°-Neigungswinkel trägt dazu bei, den Energieertrag der Solarmodule zu optimieren, insbesondere bei geringer Dachneigung.
Anwendung:
Ideal für Installateure, die eine langlebige und montagefreundliche Aufständerungslösung für PV-Anlagen auf Flach- oder Schrägdächern suchen. Das Dome 6.15 SD stellt sicher, dass die Module in einem optimalen Winkel fixiert werden.
Zustand | Neu |
Hersteller | K2-SYSTEMS |
Modell | K2 Dome 6.15 SD |
Varianten-ID | 14530806 |
Art.-ID | 8855121 |
Inhalt | 1 Stück |
Verpackungsgewicht | 90 g |
Produktgewicht | 90 g |
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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022
Artikel 16
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf
Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.