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K2 Dome Mat S 380

K2 Dome Mat S 380: EPDM-Auflagepad (380x75 mm) für BasicRail, schützt Dachhaut & entkoppelt Systemkräfte. Produktnr. 2003126. Robust & schubweich.

3,50 EUR *
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K2 Dome Mat S 380


Die K2 Dome Mat S 380 ist ein spezielles Auflagepad mit schubweicher Funktion, das zur Entkopplung der Systemkräfte und zum Schutz der Dachhaut bei PV-Installationen auf Flachdächern dient. Es wird passgenau unter die K2 BasicRail gelegt und verhindert Beschädigungen oder Belastungsspitzen auf der Dachoberfläche.

Material und Konstruktion:
Gefertigt aus hochwertigem EPDM (Shore A 70), bietet die Dome Mat S 380 eine ausgezeichnete Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse, UV-Strahlung und mechanische Beanspruchung. Die Abmessungen von 380 x 75 mm ermöglichen eine einfache, präzise Platzierung unter der BasicRail.

Technische Spezifikationen:

  • Abmessung [mm]: 380 x 75

  • Anwendungsbereiche: Flachdach

  • Montagesysteme: K2 Dome 6 System, K2 Dome Zero System

  • Komponententyp: Zubehör

  • Werkstoff: EPDM Shore A 70

Eigenschaften und Vorteile:
Die Dome Mat S 380 reduziert punktuelle Belastungen und schützt die Dachhaut zuverlässig vor mechanischen Schäden. Ihre schubweiche Eigenschaft sorgt dafür, dass die Systemkräfte gleichmäßig verteilt und nicht direkt auf das Dach übertragen werden. So trägt sie zur Langlebigkeit sowohl der PV-Anlage als auch der Dachabdichtung bei.

Anwendung:
Ideal für Installateure, die PV-Systeme auf Flachdächern mit K2 BasicRail montieren und dabei besonderen Wert auf Dachschutz und Kraftentkopplung legen. Die Dome Mat S 380 ist einfach zu handhaben und steigert die Sicherheit der gesamten Montage.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Dome Mat S 380
Varianten-ID 14530726
Art.-ID 8855026
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 370 g
Produktgewicht 370 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
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