K2 MiniFive MK2 Front
K2 MiniFive MK2 Front: 5° Neigungsadapter (9 cm) für MiniRail MK2, Aluminium EN AW-6063 T66. Produktnr. 2004212. Optimale Kühlung & Effizienz.
* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten

K2 MiniFive MK2 Front
Der K2 MiniFive MK2 Front ist ein zusätzlicher Adapter, der als vordere Modulstütze im K2 MiniRail MK2 System dient. Er sorgt für eine verbesserte Hinterlüftung der Photovoltaikmodule und ermöglicht eine Neigung von 5°, was die Effizienz und den Energieertrag der Anlage steigert.
Material und Konstruktion:
Hergestellt aus hochwertigem Aluminium EN AW-6063 T66, kombiniert der MiniFive MK2 Front hohe Stabilität, Korrosionsbeständigkeit und eine lange Lebensdauer. Mit seiner kompakten Breite von 9 cm ist er optimal auf das MiniRail MK2 System abgestimmt und ermöglicht eine präzise und sichere Montage.
Technische Spezifikationen:
Anwendungsbereiche: Schrägdach
Aufständerungswinkel: 5°
Breite [cm]: 9
Montagesysteme: K2 MiniRail MK2 System
Komponententyp: Aufständerung
Werkstoff: Aluminium EN AW-6063 T66
Eigenschaften und Vorteile:
Der MiniFive MK2 Front trägt entscheidend zu einer verbesserten Modulbelüftung bei, wodurch die Modultemperatur gesenkt und die Leistung der PV-Anlage gesteigert wird. Durch die robuste Aluminiumkonstruktion ist er besonders widerstandsfähig und langlebig, gleichzeitig aber leicht und einfach zu montieren.
Anwendung:
Ideal für Installateure, die PV-Anlagen mit dem K2 MiniRail MK2 System auf Schrägdächern montieren und eine 5°-Aufständerung an der Frontseite der Module für bessere Kühlung und Effizienz nutzen möchten.
| Technisches Merkmal | Wert |
|---|---|
| Zustand | Neu |
| Hersteller | K2-SYSTEMS |
| Modell | K2 MiniFive MK2 Front |
| Varianten-ID | 14530816 |
| Art.-ID | 8855132 |
| Inhalt | 1 Stück |
| Verpackungsgewicht | 200 g |
| Produktgewicht | 200 g |
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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022
Artikel 16
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf
Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.