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K2 S-Dome 6.10 Windbreaker

K2 S-Dome 6.10 Windbreaker: Effektive Windableitung für PV-Anlagen. Stahl mit Magnelis ZM310. Produktnr. 2003249. Passend für 1448-1779 mm Module.

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K2 S-Dome 6.10 Windbreaker


Der K2 S-Dome 6.10 Windbreaker ist ein speziell entwickeltes Windleitblech, das für die effektive Windableitung auf den Rückseiten des K2 S-Dome 6.10 Systems konzipiert wurde. Dieses Zubehör ist eine wesentliche Komponente, um die Stabilität und Sicherheit von Photovoltaik-Anlagen auf Flachdächern zu erhöhen, indem es den Einfluss von Windlasten minimiert.

Material und Konstruktion: Hergestellt aus robustem Stahl und beschichtet mit Magnelis ZM310, bietet der Windbreaker eine außergewöhnliche Korrosionsbeständigkeit und Langlebigkeit. Die Magnelis-Beschichtung sorgt für einen zusätzlichen Schutz gegen Umwelteinflüsse und verlängert die Lebensdauer des Produkts.

Technische Spezifikationen:

  • Anwendungsbereiche: Flachdach
  • Modullängen [mm]: 1448-1779
  • Montagesysteme: K2 Dome 6 System
  • Komponententyp: Windbreaker
  • Werkstoff: Stahl mit Magnelis ZM310 Beschichtung

Eigenschaften und Vorteile: Der K2 S-Dome 6.10 Windbreaker ist für Modullängen zwischen 1448 mm und 1779 mm geeignet, was ihn zu einer flexiblen Lösung für verschiedene Modulgrößen macht. Durch die Installation des Windbreakers wird der Winddruck effektiv umgeleitet, was die Belastung auf die PV-Anlage reduziert und die strukturelle Integrität sichert.

Anwendung: Dieses Produkt ist ideal für Installateure und Betreiber von PV-Anlagen, die das K2 S-Dome 6.10 System auf Flachdächern einsetzen. Es ist einfach zu installieren und integriert sich nahtlos in das bestehende Montagesystem, um optimalen Schutz gegen Windlasten zu bieten

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 S-Dome 6.10 Windbreaker
Varianten-ID 14530373
Art.-ID 8855060
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 1800 g
Produktgewicht 1800 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



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