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K2 SolidRail Light: 4.80 m

K2 SolidRail Light 4.80m: Premium Montageschiene für Schrägdächer. Aluminium EN AW-6063 T66. Produktnr. 2004271. Langlebig & flexibel.

42,99 EUR *
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K2 SolidRail Light: 4.80 m


Die K2 SolidRail Light mit einer beeindruckenden Länge von 4,8 m ist eine erstklassige Montageschiene, die speziell für Schrägdachanwendungen konzipiert wurde. Sie bietet einen statischen Nachweis in der K2 Base, was ihre herausragende Stabilität und Zuverlässigkeit bestätigt. Durch ihre variable Einsetzbarkeit kann sie für eine Vielzahl von Dachanbindungen verwendet werden. Gefertigt aus dem langlebigen Aluminium EN AW-6063 T66, stellt diese Schiene eine dauerhafte und effektive Montagelösung dar.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Schrägdach
  • Breite: 39.5 mm
  • Höhe: 37 mm
  • Länge: 4,8 m
  • Montagesysteme: K2 InsertionRail System, K2 SolidRail System
  • Oberfläche: Aluminium blank
  • Komponententyp: Montageschienen
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 6063 T66

Die K2 SolidRail Light 4.80 m ist die perfekte Wahl für alle, die eine robuste und flexible Montagelösung für ihre Solarmodule auf Schrägdächern benötigen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 SolidRail Light 4,80m
Varianten-ID 14530389
Art.-ID 8855996
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 4000 g
Produktgewicht 4000 g
Maße (LxBxH) 4800×40×37mm

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.