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SoliTek End Klemme click 6,8 EPDM L-150 Schwarz für Solitek

SoliTek End Klemme click 6,8 EPDM L-150 Schwarz für Solitek

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SoliTek End Klemme click 6,8 EPDM L-150 Schwarz für Solitek


SoliTek hat seine Module anhand der Alumero CLICK 6.8 Klemmen überprüft. Es sollten mindestens 4 Klemmen verwendet werden, um die Module an den Montageschienen zu fixieren. Die Metallkomponenten der Modulklemmen dürfen nicht mit der vorderen oder hinteren Glasscheibe in Kontakt treten. Wenn Sie sich für diese Art der Klemmenbefestigung entscheiden, setzen Sie pro Modul mindestens vier Klemmen ein; je zwei Klemmen sollten an jeder der längeren Seiten angebracht werden. Je nach den örtlichen Wind- und Schneeverhältnissen könnten zusätzliche Klemmen notwendig sein, um sicherzustellen, dass die Module die Last tragen können.

Das aufzubringende Drehmoment sollte dem mechanischen Designstandard entsprechen, der von der vom Kunden verwendeten Schraube vorgegeben ist. Es wird angeraten, für die Installation der PV-Anlage ausschließlich zertifizierte Ausrüstung zu verwenden.

Das Anzugsmoment der Alumero CLICK 6.8 Klemmen sollte zwischen 15 Nm und maximal 20 Nm liegen. Typischerweise wird ein Drehmoment von 15 Nm erreicht, wenn zwei Aluminiumprofile aufeinanderstoßen. Bei Verwendung anderer Befestigungsklemmen ziehen Sie bitte die Herstellerangaben zu Rate.

Zustand Neu
Hersteller SOLITEK
Modell SoliTek End Klemme 150mm
Varianten-ID 14530446
Art.-ID 8856015
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 200 g
Produktgewicht 200 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.