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Stäubli Kupplungsbuchse MC4 I 4,0-6,0 mm², Kabel-Ø 5 bis 6 mm

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Stäubli Kupplungsbuchse MC4 I 4,0-6,0 mm², Kabel-Ø 5 bis 6 mm


Entdecken Sie die ultimative Steckverbinderlösung!

Mit der bahnbrechenden NEC 2020-konformen Entriegelungstechnologie ist dieser Steckverbinder nur mit speziellem Werkzeug zu öffnen, was eine unübertroffene Sicherheit gewährleistet.

Dank der bewährten MULTILAM-Technologie erwartet Sie eine beeindruckend geringe Verlustleistung über die gesamte Lebensdauer des Steckverbinders. Verlassen Sie sich auf eine stabile Leistung, die auch in den anspruchsvollsten Umgebungen standhält - mit über 15 Jahren Felderfahrung, die für sich spricht.

Dieser Steckverbinder ist perfekt für Querschnitte bis zu 10 mm² geeignet und bietet darüber hinaus die Option konfektionierter Leitungen für eine mühelose Installation. Das Beste daran? Er ist vollständig steckkompatibel mit der renommierten Original MC und MC4-Evo 2 Steckverbinderfamilie, sodass Sie mühelos aufrüsten können, ohne Kompromisse bei der Zuverlässigkeit einzugehen.

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Ø-Bereich Kabelverschraubung: 5-6mm
Leiterquerschnitt:
- 4mm² (12 AWG)
- 6mm² (10 AWG)

Zustand Neu
Hersteller STÄUBLI
Modell Kupplungsbuchse MC4 I
Varianten-ID 32.0014P0001-UR
Art.-ID 8855934
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 10 g
Produktgewicht 10 g
Maße (LxBxH) 59×19×19mm

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Solarmodule Paletten


0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.