Growatt TPM-CT-E Stromzähler 3-phasig 100A Smart Meter | AC TEC GmbH
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Growatt TPM-CT-E Stromzähler 3-phasig 100A Smart Meter

Der Growatt TPM-CT-E ist ein fortschrittlicher 3-phasiger Stromzähler, ideal für die präzise Überwachung des Eigenverbrauchs und die Netzexportbegrenzung in Photovoltaikanlagen. Er vereint hohe Messgenauigkeit und einfache Plug-and-Play-Installation und ist mit den meisten Growatt-Wechselrichtern kompatibel.

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Growatt TPM-CT-E Stromzähler 3-phasig 100A Smart Meter


Growatt ATS-T 3-phasiger Transferschalter

Der Growatt ATS-T ist ein essentielles Gerät für moderne Energiesysteme, das die Energieversorgung zwischen dem öffentlichen Stromnetz und einem autarken Inselbetrieb umschaltet. Dieser Transferschalter ist speziell für den Einsatz mit Growatt-Wechselrichtern der Serien SPH und SPA entwickelt und ermöglicht es, bei einem Stromausfall automatisch auf Inselbetrieb zu wechseln und kritische Lasten weiterhin mit Strom zu versorgen.

Dank seines natürlichen Kühlungskonzepts ist der ATS-T besonders für langandauernde Anwendungen geeignet, ohne das Risiko von Überhitzungen. Sein robustes Design gewährleistet Zuverlässigkeit und Sicherheit unter allen Betriebsbedingungen.

Technische Spezifikationen des Growatt TPM-CT-E Stromzählers
Eigenschaft Beschreibung
Abmessungen 72 x 94,5 x 65 mm
Gewicht 398 g
Betriebstemperaturbereich -25°C - +55°C
Lagerungstemperaturbereich -40°C - +70°C
Schutzart IP51
Stromnetz-Typ 3P4W
Eingangsspannung 320-520V AC
Frequenz 50/60 Hz
Max. Strom 100 A
Kommunikation RS485
Technisches Merkmal Wert
Zustand Neu & OVP
Hersteller GROWATT
Modell Growatt TPM-CT-E
Varianten-ID Growatt TPM-CT-E
Art.-ID 8856399
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 12000 g
Produktgewicht 12000 g
Maße (LxBxH) 365×486×120mm

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.