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Huawei LUNA2000 - Wandmontagehalterung

Die Wandhalterung für den LUNA2000 Wechselrichter bietet eine einfache, robuste Lösung für die sichere Wandmontage Ihres Batteriespeichers. Sie verhindert Beschädigungen durch eine ordentliche Installation und ist speziell für den LUNA 2000 Batteriespeicher konzipiert.

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Huawei LUNA2000 - Wandmontagehalterung


Wandhalterung für LUNA2000 Wechselrichter

Die Wandhalterung für LUNA2000 Wechselrichter erleichtert die Integration in bestehende Systeme und sorgt für eine sichere Montage des Batteriespeichers an der Wand. Gefertigt aus hochwertigem und robustem Material, bietet sie eine zuverlässige Lösung zur sicheren Aufhängung Ihres Batteriespeichers. Mit dieser Wandhalterung wird eine ordnungsgemäße Installation des LUNA2000 Batteriespeichers gewährleistet und das Risiko von Beschädigungen effektiv minimiert.

Wissenswertes zur Wandhalterung LUNA 2000

  • Einfache Installation
  • Robuste Bauweise
  • Speziell für den LUNA 2000 Batteriespeicher konzipiert
Technische Spezifikationen der Wandhalterung für LUNA2000
Eigenschaft Beschreibung
Länge (mm) 584
Höhe (mm) 371
Breite (mm) 160
Gewicht (kg) 5
Zustand Neu
Hersteller HUAWEI
Modell Wandhalterung LUNA2000
Varianten-ID 21155238
Art.-ID 8855212
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 8000 g
Produktgewicht 8000 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.