Stäubli Kabelschere PV-WZ-KS
Kabelschere mit spezieller Schneidegeometrie für einen leichten, sauberen Schnitt: Mit Öffnungsfeder. Ergonomische Einhandbetätigung. Kein Quetschen, keine Verformung des Kabels oder Leitung
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Stäubli Kabelschere PV-WZ-KS
PV-WZ-KS (Artikelnummer 32.6080)
- Kategorie: Kabelschere
- Besonderheiten:
- Spezielle Schneidengeometrie für einen leichten, sauberen Schnitt
- Ergonomische Einhandbetätigung
- Kein Quetschen oder Verformen des Kabels oder der Leitung
- Anwendungsbereich:
- Zum Schneiden von ein-, mehr- und feindrähtigen Kupfer- und Aluminiumkabeln
- Nicht zum Schneiden von Stahldraht oder -Leitungen, Drahtseil und hartgezogenen Kupferleitern geeignet
- Maximaler Durchmesser des Kabels oder der Leitung: 15 mm
- Sicherheitshinweise:
- Das Werkzeug ist nur für Arbeiten im spannungsfreien Zustand vorgesehen
- Nicht geeignet für Arbeiten unter Spannung (IEC 60900)
Zustand | Neu |
Hersteller | STÄUBLI |
Modell | Kabelschere |
Varianten-ID | 14530553 |
Art.-ID | 8855968 |
Inhalt | 1 Stück |
Verpackungsgewicht | 268 g |
Produktgewicht | 268 g |
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Solarmodule Paletten
0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022
Artikel 16
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf
Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.