K2 Self-locking hexagon nut serration M8 | AC TEC GmbH
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K2 Self-locking hexagon nut serration M8

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K2 Self-locking hexagon nut serration M8


K2 Selbstsichernde Sechskantmutter mit Kerbverzahnung M8

Material

  • Edelstahl A2

Norm

  • DIN 6926

Besonderheit

  • Kerbverzahnung & Plastomer-Sicherung
K2 Systems

Die selbstsichernde Sechskantmutter mit Kerbverzahnung M8 von K2 Systems ist aus rostfreiem Edelstahl A2 gefertigt und eignet sich ideal für vibrationssichere Verbindungen in der Photovoltaikmontage. Dank Kerbverzahnung und zusätzlichem Plastomer-Einsatz wird ein selbstständiges Lösen zuverlässig verhindert. Die Flanschform verteilt den Anpressdruck optimal und sorgt für festen Halt auf verschiedenen Oberflächen.

Besonderheiten

Sichere Verbindung

Die Kerbverzahnung des Flansches greift in das Material der Gegenfläche und verhindert ein Verdrehen, selbst bei Vibrationen. Die Mutter ist ideal für dauerhafte Befestigungen im Außenbereich.

Witterungsbeständig

Durch das Material Edelstahl A2 ist die Mutter korrosionsbeständig und eignet sich für langfristige Anwendungen im Außenbereich wie z. B. auf Dächern mit Solaranlagen.

Technische Daten

Spezifikation

K2 Sechskantmutter M8

Gewinde M8
Flansch mit Kerbverzahnung
Sicherung Plastomer-Inlay + mechanische Verzahnung
Norm DIN 6926
Material Edelstahl A2
Schlüsselweite 13 mm
Gewicht ca. 0,008 kg
Verwendung Photovoltaik-Montagesysteme
Korrosionsschutz ja, durch Edelstahl

Lieferumfang

K2 Sechskantmutter M8

  • 1 x Selbstsichernde Sechskantmutter M8 mit Flansch
Technisches Merkmal Wert
Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Self-locking hexagon nut serration M8
Varianten-ID 14530685
Art.-ID 8854980
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 10 g
Produktgewicht 10 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.