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Sungrow Smart Energy Meter DTSD1352-C/1 (6A)

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Sungrow Smart Energy Meter DTSD1352-C/1 (6A)


DTSD1352 3-Phasen Smart Energy Meter - Effiziente Energieüberwachung

DTSD1352 3-Phasen Smart Energy Meter

Mit dem DTSD1352 3-Phasen Smart Energy Meter können Sie präzise elektrische Werte am Netzanschlusspunkt messen. Dieser Zähler ist optimal mit allen Wechselrichtern der Sungrow CX-Serie (SG33-125CX) kompatibel. Beachten Sie, dass Stromtransformatoren nicht im Lieferumfang enthalten sind. Die maximale Betriebsstromstärke beträgt 6 A.

Technische Spezifikationen:

  • Zähler: DTSD1352
  • Phasen: 3-Phasen
  • Kompatibilität: Mit Sungrow CX-Serie (SG33-125CX) Wechselrichtern
  • Stromtransformatoren: Nicht enthalten
  • Max. Betriebsstrom: 6 A

Überwachen Sie Ihre Energieeffizienz effektiv mit dem DTSD1352 3-Phasen Smart Energy Meter - die ideale Lösung für präzise Messungen und Kompatibilität mit Sungrow Wechselrichtern.

Zustand Neu
Hersteller Sungrow
Modell Sungrow 3Phase Meter DTSD1352 6A
Varianten-ID 14530406
Art.-ID 8856288
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 1050 g
Produktgewicht 500 g
Maße (LxBxH) 148×170×128mm

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.