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Stäubli Montageschlüsselset (2 Stück), Metall

Zum Anziehen und Lösen der Kabelverschraubung sowie zum Lösen der Verriegelung der Steckverbindung.

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Inhalt 1 Stück

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Stäubli Montageschlüsselset (2 Stück), Metall


PV-Kabelanschlüsse MC4/MC4-Evo 2

Artikelnummer: 32.6058

Sicherheitshinweise:

  • Montageanleitung vollständig befolgen.
  • Das Produkt nur entsprechend der Montageanleitung anschließen und verwenden.
  • Montage und Installation dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden.

Erforderliche Werkzeuge:

  • PV-MS-PLS Montage- und Entriegelungswerkzeug (Bestell-Nr. 32.6058) oder Montageschlüsselset PV-MS (Bestell-Nr. 32.6024)

Stecken und Trennen:

  • Steckverbinder bis zum "Klick" zusammenstecken und durch Ziehen überprüfen.
  • Steckverbinder niemals unter Last trennen.

Hinweise zur Installation:

  • Ungesteckte Steckverbinder mit Verschlusskappen schützen.
  • Steckverbinder dürfen nicht in Berührung mit Chemikalien kommen.
  • Die Leitung muss mindestens 20 mm gerade und ohne Biegung aus der Verschraubung herausgeführt werden.
Zustand Neu
Hersteller STÄUBLI
Modell Montageschlüsselset Metall
Varianten-ID ST-32.6058
Art.-ID 8855966
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 302 g
Produktgewicht 302 g

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Solarmodule Paletten


0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.