Wandkonsole Splitgeräte SC450PR bis 165kg
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Split Klimaanlage HALTER Montage Außengerät Wandhalterung Wandkonsole bis 165kg
Universal Wandkonsole für Split Klimaanlagen bis 165kg
Maximales
Gewicht
- 165kg
Type
- Universal
Einsatz
- Montage Außengerät
Material
- Stahl
Die Wandhalterung ist stabil und zuverlässig und somit perfekt für Klimaanlagen. Sie hat ein Gewicht von rund 3,5 kg und trägt bis zu 165kg und eignet sich für Mono- und Multisplit-Systeme. Gefertigt aus verzinktem Stahl ist sie gut gegen Rost geschützt und damit ideal für den Außeneinsatz. Eine zusätzliche Beschichtung schützt vor Wind und Wetter. Die Haltearme lassen sich verstellen und passen sich so verschiedenen Gerätegrößen an. Die Halterung ist TÜV zertifiziert und GS geprüft.
Maße (siehe Abbildung):
L1: 450mm
L2: 360mm
L3: 800mm
Lieferumfang
- Halterung für ein Außengerät
Technisches Merkmal | Wert |
---|---|
Zustand | Neu |
Hersteller | HANTECH |
Modell | Wandkonsole Splitgeräte SC450PR |
Varianten-ID | 14531390 |
Art.-ID | 457539697 |
Inhalt | 1 Stück |
Maße (LxBxH) | 530×530×90mm |
Zolltarifnummer | 84159000 |
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Solarmodule Paletten
0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022
Artikel 16
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf
Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.